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Landschaftsbild

Ein weiterer Untersuchungsaspekt ist die periodisch fortlaufende Bewertung des Landschaftsbilds bzw. der Landschaftsästhetik entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Sinne des visuellen und kognitiven Erlebens des „überblickten Raumes“ bzw. überblickter Areale werden mindestens Vielfalt, Eigenart und Schönheit geprüft. Dabei erfolgt die Bewertung basierend auf folgenden Kriterien:

  • Sichtbarkeit (Einsehbarkeit der untersuchten Flächen)
  • Vielfalt (Diversität der Landnutzung)
  • Natürlichkeit (Naturnähe der Landnutzung)
  • Grenzsäume (Naturnähe der angrenzenden bzw. benachbarten Flächen)
  • Reliefkontrast (abwechslungsreiche Höhenverhältnisse)

Im November 2021 wurden durch Drohnenbefliegung Schrägluftbilder aufgenommen, sozusagen als anschaulicher, überblicksartiger Eindruck der Landschaft. Die Aufnahmen zeigen eine norddeutsche Landschaft, die durch eine weiträumige ackerwirtschaftliche Nutzung auf Mineralboden, aber auch enthaltene natürliche Biotopstrukturen wie Sölle, das sind wassergefüllte Hohlformen der jungglazialen Landschaft, geprägt wird. Die Bewertung des Landschaftsbilds wird hinsichtlich der oben genannten Kriterien insbesondere mithilfe von Geoinformationssystemen (GIS) durchgeführt. Hier werden räumliche Daten erfasst, bearbeitet, analysiert und präsentiert. Das Landschaftsbild spielt vor allem für die Beurteilung der Erholungseignung ländlicher Gebiete eine große Rolle.

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