Verbesserung der biologischen Vielfalt
Seit Jahrzehnten nimmt die biologische Vielfalt, das heißt die Vielfalt der Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten dramatisch ab. Berichte des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sind alarmierend. Aktuell sind bis zu einer Million Arten vom Aussterben bedroht, mehr als jemals zuvor. Bereits 1992 hat die Weltgemeinschaft das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern.
Es folgte 2010 die Verabschiedung der Aichi-Biodiversitätszielen (Aichi Biodiversity Targets) und 2016 die Verabschiedung der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals). Die Bilanz ernüchtert, 2020 stellte das Sekretariat der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) in ihrem „Bericht zur Lage der biologischen Diversität“ fest, dass keines der vereinbarten Ziele erreicht wurde.
Im Mai 2020 hat die Europäische Union ihre Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgelegt. Vor dem Hintergrund von COVID 19 zielt diese Strategie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber künftigen und aktuellen Bedrohungen wie die Auswirkungen des Klimawandels, Waldbrände, Ernährungsunsicherheit und Seuchenausbrüche zu stärken.
Die Bundesregierung hat bereits 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen, um mit zahlreichen Aktivitäten ihren internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden. Unter anderem wurde das Bundesprogramm Biologische Vielfalt aufgelegt, das seit Anfang 2011 unterschiedlichste Maßnahmen fördert. Mit Veröffentlichung der sogenannten Krefelder Studie im Oktober 2017 wurde deutlich, dass Insektenarten besonders bedroht sind. Die Bundesregierung reagierte 2019 mit dem Beschluss eines Aktionsprogramms Insektenschutz. Das Programm zielt darauf, die Lebensbedingungen von Insekten zu verbessern. Gefördert werden mehr Insektenschutz in der Agrarlandschaft, mehr Forschung, bessere Lebensräume für Insekten, sowie die Installation insektenfreundlichen Lichts. Eingeschränkt werden soll der Einsatz von Pestiziden. Hier wird das künftige Verbot spezieller insektenschädlicher Mittel wie Glyphosat einen besonders großen Einfluss auf die Landwirtschaft haben.