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Biotopverbundstrukturen

Das übergreifende Ziel eines Biotopverbundes ist es, Populationen von wild lebenden Tieren und Pflanzen ähnlicher Biotoptypen miteinander zu vernetzen, den Genaustausch zu sichern und somit zur langfristigen Bewahrung ihrer Bestände und Lebensräume beizutragen. Zudem können dadurch auch funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen erzielt werden, die der Wiederbesiedlung von ökologisch verarmten Gebiete dienen. Der Biotopverbund ist in den §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verankert.

Flächen für den Biotopverbund sind nach ihrer Eignung auszuwählen und müssen bestimmte Mindestqualitäten aufweisen. Gerade in agrarisch intensiv genutzten Gebieten ist der Biotopverbund von essenzieller Bedeutung, um anthropogen geschaffene, nicht naturnah ausgebildete Barrieren für standorttypische Arten durchlässig zu gestalten. Dazu eignen sich u. a. Heckensysteme, Feldgehölze (Abbildung 1), Fließ- und Standgewässer (Abbildung 2 und 3) sowie Ackerrandstreifen, die allerdings pflanzenschutzmittelfrei sein müssen (Abbildung 4).

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